Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall bis spätestens 08:00 Uhr ab. Dies ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung, die Ihr Kind unmittelbar nach der Rückkehr in den Schulunterricht bei der/dem Klassenlehrer*in bzw. der/dem Beratungslehrer*in einreicht. Für die Oberstufe gilt darüber hinaus das bekannte Entschuldigungsverfahren.

Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen die Entschuldigung selber ausstellen.

Vor oder nach Ferientagen besteht im Krankheitsfalle eine ärztliche Attestpflicht. 

Wir wünschen gute Besserung!

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