Streik der DVG / des ÖPNV am 2. Februar

Hiermit weisen wir darauf hin, dass die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht bei einem angekündigten Streik weiterhin besteht. Gemäß des Schulministerium folgender Grundsatz gilt: Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs oder einem vorhersehbaren Ausfall aus anderen Gründen und daraus resultierenden Beeinträchtigungen beim Schulweg besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht auch weiterhin.

https://www.schulministerium.nrw/wie-ist-die-teilnahme-am-unterricht-geregelt-wenn-etwa-der-oepnv-bestreikt-wird