Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Es gibt an unserer Schule drei Möglichkeiten Fahrräder abzustellen:
An den beiden erst genannten Orten wird das Fahrrad auf eigene Verantwortung abgestellt, d.h. es ist nicht versichert.
Der Fahrradkeller ist nicht bewacht und von 7:30 Uhr bis zum Ende der Unterrichtszeit geöffnet.
Sollte ein Fahrrad im Fahrradkeller zu Schaden kommen, gilt Folgendes: Je nach Schaden und Zeitwert, aber höchstens bis zu einem Betrag von 250,- Euro, wird der Schaden durch die Stadt Duisburg ersetzt. Schäden bis zu 50,- Euro sind selbst zu tragen. Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass sie zu diesem Schadensersatz nicht verpflichtet ist, sondern bis auf Weiteres freiwillig für evtl. Schäden aufkommt.
Für die Fahrradfahrer ergibt sich daraus: