Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Es gibt an unserer Schule drei Möglichkeiten Fahrräder abzustellen:
- vor dem rückwärtigen Eingangsbereich „In den Peschen“ im Freien
- neben der Zufahrt zum Schulhof im Freien (Zugang über „Flutweg“)
- im Fahrradkeller unter dem Klassentrakt (Zugang über „In den Peschen“)
Das Fahrrad wird auf eigene Verantwortung abgestellt, d.h. es ist nicht versichert.
Bitte beachten Sie daher,
- möglichst eine eigene Fahrradversicherung abzuschließen,
- kein besonders wertvolles Fahrrad mit zur Schule zu nehmen,
- sich so zu verhalten, dass keine Fahrräder beschädigt werden.
Der Fahrradkeller des Krupp-Gymnasiums ist mit einem digitalen Schließsystem ausgestattet. Er kann in der Kernzeit von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr zeit- und personenunabhängig geöffnet und geschlossen werden.
Jeder Schülerin und jedem Schüler, die/der den Fahrradkeller nutzen will, wird ein persönlicher Chip zugeordnet, der wie ein Schlüssel funktioniert. Damit lässt sich nachverfolgen, wer zu welcher Uhrzeit den Fahrradkeller betreten hat. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern ermöglicht auch eine bessere Organisation der Nutzung.
Die Chips werden gegen einen Pfand von 20 EUR sowie einer Jahresgebühr von 10 EUR ausgegeben. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe des Chips wieder erstattet, sofern sich der Chip in einwandfreiem Zustand befindet. Das Entgelt sowie der Pfand werden zum Beginn des Schuljahres bzw. zum Vertragsbeginn für das laufende Schuljahr fällig und sind bei Vertragsabschluss im Sekretariat zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass wir nur Geldscheine entgegennehmen. Für die folgenden Schuljahre ist die Jahresgebühr jeweils zum Schuljahresbeginn per Überweisung auf das Schulkonto zu entrichten:
Krupp-Gymnasium, IBAN DE98 3505 0000 0250 0078 38
Verwendungszweck: Fahrradkeller, Name, Klasse der Schülerin, des Schülers
Den entsprechenden Nutzungsvertrag sowie die darin genannte Nutzungsordnung finden Sie auf dieser Seite. Bitte besprechen Sie diese Nutzungsordnung mit Ihrem Kind.