Informationen zum Corona-Virus Stand: 13.3.2020 14:00 Uhr/ Update: 15.3.2020 21:00 Uhr

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!

Der Unterricht am Krupp-Gymnasium entfällt auf Anweisung des Ministeriums ab Montag, 16. März. Die aktuelle Information des Ministeriums durch den Staatssekretär Herrn Richter lesen Sie im folgenden Abschnitt.

Zur konkreten Umsetzung der Betreuung am Montag, 16.3., und Dienstag 17.3., informiere ich Sie, liebe Eltern, über den Schulpflegschaftsvorsitzenden bzw. untenstehend auf dieser Homepage.

Benedikte Herrmann, Schulleiterin

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.“

3. Information der Stadt Duisburg zum Publikumsverkehr:
Einstellung des ungesteuerten Publikumsverkehrs
Darüber hinaus gilt ab sofort, dass in allen Bereichen mit Publikumsverkehr der ungesteuerte Publikumsverkehr eingestellt wird. Persönliche Vorsprachen erfolgen ausschließlich nur nach einer Terminvereinbarung, die entweder telefonisch oder online erfolgt.
Bitte, vereinbaren Sie also in allen Fällen vorab telefonisch einen Termin – vielen Dank.