Was ist zu beachten zum ersten Schultag nach den Herbstferien?

Sehr geehrte Eltern! Liebe Schülerinnen und Schüler!

Für einen reibungslosen Unterricht ab dem kommenden Montag, 26.10.2020, weisen wir Sie und euch darauf hin, dass die vor den Ferien an alle Schülerinnen und Schüler ausgeteilte Erklärung zur Corona-Einreiseverordung in der ersten Unterrichtsstunde ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden muss.

Die Erklärung sowie die Information für Reisende aus Risikogebieten des Ministeriums finden Sie hier:

Auf die allgemeine Maskenpflicht weisen wir ebenfalls an dieser Stelle hin, die gemäß der Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO) vom 30. September 2020 in der ab dem 26. Oktober 2020 gültigen Fassung Gültigkeit hat.

Die Stadt Duisburg hat verfügt, dass die Sporthallen auch mit geöffneten Fenstern und Türen und regelmäßigem Lüften NICHT für den Sportunterricht genutzt werden.

Ich wünsche uns allen trotz der beunruhigenden Zahlen einen guten Start für ein gemeinsames Lernen in unserer Schule und Zuversicht!

Benedikte Herrmann, Schulleiterin